Jetzt PKV-Beitragserhöhung vom Anwalt prüfen lassen. Endlich Klarheit nach Urteil des Bundesgerichthofs (BGH): Viele PKV-Beitragserhöhungen sind unwirksam. Daher erfahren Sie bei uns, wie Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Jährlich erhöhen viele private Krankenversicherungen die Beiträge. Dabei ist die Spanne der Beitragserhöhungen sehr weit. Neben geringfügigen Anpassungen haben Privatversicherte aber auch spürbare Erhöhungen zu verkraften. Dabei sind viele Beitragsanpassungen für die Versicherten überhaupt nicht nachvollziehbar. Es fehlt an der gesetzlich vorgeschriebenen transparenten Begründung.
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In der Vergangenheit haben sich viele Privatversicherte gegen PKV-Versicherer zur Wehr gesetzt und Beitragserhöhungen durch Gerichte überprüfen lassen. Allerdings entschieden die Gerichte bisher noch uneinheitlich. Der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht hat nun Klarheit geschaffen. In seinen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) urteilte der BGH:
Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe soll dem Versicherungsnehmer zeigen, was der Anlass für die konkrete Prämienanpassung war. Sie erfüllt so den Zweck, dem Versicherungsnehmer zu verdeutlichen, dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war, sondern dass eine bestimmte Veränderung der Umstände dies aufgrund gesetzlicher Regelungen veranlasst hat.
Dieses Urteil hat insbesondere für Versicherte der AXA eine besondere Bedeutung. In dem Rechtsstreit unterlag die Axa mit ihren Beitragserhöhungen. Privatversicherte können nun auf Grundlage dieser Entscheidung ihre Beitragserhöhungen prüfen lassen und zurückfordern.
Wir bieten Ihnen als besonderen Service eine unverbindliche & kostenfreie Erstberatung am Telefon an. Häufig ist im ersten Schritt zu klären, ob und wie eine rechtliche Vertretung möglich ist und welche Strategie Sie an Ihr Ziel bringt.
Die HIMMELREITHER Henseler & Skradde Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Köln. Wir vertreten Sie in Ihrer Angelegenheit bundesweit. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Egal, ob außerhalb des Gerichtssaals oder vor einem Richter.
Partner Dr. iur. Herwin Henseler und sein Team berät Sie zu Ihrem Rückerstattungsanspruch bei einer unwirksamen PKV-Beitragserhöhung.
Unsere Erreichbarkeiten für Ihre Anfragen:
Private Krankenversicherungen sind im Prinzip vergleichbar mit Lebensversicherungen. Nach dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme zahlen die Versicherten ihre Versicherungsbeiträge in „einen großen Topf“ ein. Aus diesem zahlt der Versicherer im Versicherungsfall die Versicherungsleistung aus. Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird auf Grundlage eines komplexen technischen Geschäftsplans (Bspw.: Versicherungsleistungen oder Biometrie/Sterbetafeln) festgelegt.
Der Gesetzgeber räumt den Versicherern die Möglichkeit ein, die Beiträge neu festzusetzen. Die Beitragsanpassung ist jedoch an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Private Krankenversicherungen müssen beispielsweise bei einer Beitragserhöhung konkret angeben, welche Berechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat (§ 203 Abs. 5 VVG).
Fehlt eine konkrete Begründung bei der Mitteilung der Beitragsanpassung, führt dies zu der Unwirksamkeit der Erhöhung. Die neusten Gerichtsurteile bieten daher zahlreichen Privatversicherte die Chance, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Rechtsanwalt Julian-Martin Schäfer, Experte im Versicherungsrecht, berät unsere Mandanten u.a. bei Ansprüchen gegen Versicherer.
Sie senden uns über unser Kontaktformular einfach & bequem die Versicherungsunterlagen zu. Hinweis: Eine Rückerstattung kann auch für PKV-Beitragserhöhungen der letzten Jahre möglich sein. Gerne prüfen wir auch diese Unterlagen kostenfrei.
Wir prüfen kostenfrei die zugesandten Unterlagen. Unsere Anwälte setzen sich mit Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung in Verbindung. Im Rahmen dieses Telefonats wird unsere Einschätzung sowie der weitere Ablauf erläutert.
Wir setzen uns mit Ihrem Rechtsschutzversicherer für eine Deckungsanfrage in Verbindung.
Wir fordern Ihren PKV-Versicherer mit anwaltlichem Schreiben zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge auf.
Weigert sich der PKV-Versicherer dem Rückzahlungsanspruch nachzukommen, wird zügig mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche begonnen.
Unsere Anwälte überprüfen schnell & unkompliziert Ihre Rückerstattung von PKV-Beiträgen. Nutzen Sie unser Upload-Formular für die sichere Übersendung Ihrer Unterlagen. Nach einer kostenfreien & unverbindlichen Überprüfung erhalten Sie von unseren Anwälten eine telefonische Ersteinschätzung.
Abschließend lässt sich dies noch nicht sagen. Aus mehreren Gerichtsverfahren ist die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen mehrerer Versicherer bekannt. Zu diesen zählen u.a. AXA, DKV, ARAG, Barmenia oder die BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse).
Wir überprüfen für Sie, ob auch Sie gegen Ihren Versicherer einen Rückzahlungsanspruch haben. Sollten Sie bei der AXA, DKV, ARAG, Barmenia oder der BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse) privat krankenversichert sein, stehen die Chancen einer Rückzahlung sehr gut.
Der Rückzahlungsanspruch gilt auch für die Vergangenheit, sodass häufig vierstellige Beträge zurückgefordert werden können. Diese Rückforderungsansprüche unterliegen der grundsätzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das bedeutet beispielsweise:
Tipp: Zur Hemmung der Verjährungsfrist ist bspw. der Antrag eines Mahnbescheids vor Ablauf der Verjährungsfrist möglich. Hierbei gibt es Besonderheiten zu berücksichtigen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Die DKV unterlag vor dem Landgericht Bonn (Az. 9 O 396/17) mit einer PKV-Beitragserhöhung. Die Beitragsanpassung hatte die DKV mit der Kostensteigerung von ca. 7 Prozent begründet. Das Gesetz sieht dagegen jedoch einen Schwellenwert für die Beitragsanpassung bei einer Steigerung von 10 Prozent der Krankheitskosten vor. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hatte die DKV diesen Schwellenwert für ihr Versicherten auf 5 Prozent reduziert. Das Landgericht Bonn urteilte, dass die Herabsetzung des Schwellenwerts sowie die Beitragserhöhungen aus den Jahren 2012, 2013 sowie 2016 unrechtmäßig waren. Dem Kläger wurden mehr als 7.000 € zugesprochen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg (Az. 11 C 178/19) sind automatische Beitragsanpassungen aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters (Alterungsssprung) unwirksam. Das Gericht sieht hierin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 BGB. Die Erhöhung der Beiträge dürfe nicht unabhängig von der Entwicklung der Leistungsausgaben erfolgen.
Die Krankenversicherung darf Ihnen nicht kündigen oder Leistungen verweigern, wenn Sie einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge geltend machen. Sie müssen so behandelt werden, als ob Sie immer alle Beiträge pünktlich eingezahlt hätten. Das Risiko einer ordnungsgemäßen Beitragserhöhung trägt die Krankenkasse.
Nutzen Sie Ihre Chance aufgrund der aktuellen Urteile. Lassen Sie die Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung von unseren Anwälten kostenfrei & unverbindlich prüfen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Fällen eine hohe Rückerstattung möglich ist. Privatversicherte können auf diesem Wege zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurück bekommen.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema. Für den Upload Ihrer Unterlagen empfehlen wir Ihnen unser Kontaktformular auf dieser Seite.