Urheberrecht

Ältestes Schutzrecht geistiger Schöpfungen  

HIMMELREITHER ist Ihr Urheberrechts-Partner und unterstützt Sie bei allen Themen rund um das Urheberrecht.

Unsere Leistungen im Überblick:

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht gibt dem Urheber ein absolutes Schutzrecht, mit seinem Werk nach Belieben zu verfahren und Dritte von jeglichem Umgang mit diesem Werk prinzipiell auszuschließen. Das Urheberrecht entsteht durch den Akt der Schöpfung. Es berechtigt den Urheber zur exklusiven Nutzung und Verwertung seines Werkes. Dieses absolute Recht „hängt“ an dem Urheber wie „Joconde“ im Denon-Flügel des Louvre.

Wann entsteht ein Urheberrecht?

Urheberrechtlich geschützte Werke können alle persönlichen, individuellen Schöpfungen sein, in denen der menschliche Geist zum Ausdruck kommt. Dabei gilt das „Recht der kleinen Münze“, sprich es werden nicht zu hohe Anforderungen an den Grad der „geistigen Schöpfung“ gestellt.

Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?

Nach § 2 des Urhebergesetzes (UrhG) gehören zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst insbesondere: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Rechtliche Probleme und Abgrenzungsfragen entstehen oftmals bspw. bei Bearbeitungen und Umgestaltungen von urheberrechtlich geschützten Werken.

Nutzungsmöglichkeiten eines urheberrechtlich geschützten Werkes

Durch Lizenzvereinbarungen ist es dem Urheber möglich, sein Werk gewinnbringend zu vermarkten. Die entsprechenden Lizenzverträge sollten dabei „wasserdicht“ gestaltet werden, damit es kein böses Erwachen gibt. So ist es in der Film- und Musikgeschichte nicht nur einmal passiert, dass bspw. die Lizenzgebühren für das Werk viel zu niedrig angesetzt worden sind, und der Urheber dann nach seiner plötzlichen Bekanntheit für das Werk nicht in dem Umfang monetär an seinem Ruhm partizipiert, wie es ihm eigentlich gebührt.
Geachtet werden sollte bei der Erstellung von Lizenzverträgen im Urheberrecht unbedingt auch darauf, dass die essenziellen Lizenzbedingungen, wie insbesondere „Exklusivrecht“ oder „Nichtexklusivrecht“, „räumliche und zeitliche Nutzungsberechtigung, etc. Eingang in den Vertrag finden. Eine Säumnis in diesem Bereich kann zu verheerenden Folgen führen. Übersteigt ein Lizenznehmer bspw. seine Nutzungskompetenzen und verwertet das Werk in Social Media, wie bspw. Instagram oder Facebook obwohl nur eine „offline-Nutzung“ vereinbart war, führt dies zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers.

Filesharing – Abmahnung, Unterlassungserklärung von Frommer Legal und RKA

Seit vielen Jahren agieren wir in Filesharing-Angelegenheiten und verteidigen in diesem Rahmen Empfänger von sog. Filesharing – Abmahnungen. Hierbei nehmen große Produktionsfirmen, wie bspw. Warner Bros Entertainment Inc., EMI Music Publishing Germany Gmbh, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Studiocanal GmbH, Leonine Licensing GmbH, Leonine Distribution GmbH, Constantin Filmverleih GmbH, Astragon Entertainment GmbH, Techland Spolka akcyjna, Plaion GmbH, Aerosoft GmbH Luftfahrt-Datentechnik, Anschlussinhaber eines Internetnetzwerkes oder Websitebetreiber wegen Uploads bzw. Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke in Anspruch. Bekannte Abmahnkanzleien, wie insbesondere Frommer Legal aus München sowie RKA aus Hamburg melden sich sodann mit Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzforderungen unter kurzer Fristsetzung.

Hier empfehlen wir, keine Schnellschüsse vorzunehmen und nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben. Unterlassungserklärungen enthalten oftmals Schuldanerkenntnisse und sonstige rechtsverbindliche Erklärungen, die in vielen Fällen das Maß an rechtlichen Erfordernissen überschreiten, dass wirklich verlangt werden kann.

Mit unserer mittlerweile achtjährigen Erfahrung in diesem Bereich und der Bearbeitung zigtausender Mandate sind wir Ihr starker Partner bei der Verteidigung gegen Ihre Abmahnung.

Fragen Sie jetzt unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung im Urheberrecht telefonisch oder per Mail unter Angabe einer Rückrufnummer an:

Fon: +49 221 669 632 0
Mail: mail@himmelreither.de

Im Folgenden das „1 x 1“ des Urheberrechts:

Schutz geistigen Eigentums

Das Urheberrecht dient dazu, die Rechte und Interessen von Autoren, Künstlern, Komponisten und anderen kreativen Persönlichkeiten zu wahren. Die Werke werden vom Zeitpunkt ihrer Schaffung an geschützt, und der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen oder auf sonstige Weise zu verwerten. Verstöße gegen diese Rechte können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Lizenzierung und Übertragung

Innerhalb des Urheberrechts ist es möglich, Nutzungsrechte durch Lizenzierungsvereinbarungen an Dritte zu übertragen. Dabei kann der Urheber bestimmen, in welchem Umfang, für welchen Zeitraum und in welchem geografischen Gebiet die Lizenz gilt. Der Urheber behält in der Regel das Eigentum am Urheberrecht, während der Lizenznehmer das Recht erhält, das Werk gemäß den Bedingungen der Lizenz zu nutzen.

Schranken und Ausnahmen

Das Urheberrecht unterliegt bestimmten Schranken und Ausnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen. Dazu gehören etwa Bestimmungen, die es Bibliotheken, Bildungseinrichtungen oder Forschern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke in bestimmtem Umfang zu nutzen. Auch das Zitatrecht und die private Kopie fallen in diesen Bereich. Diese Ausnahmen sind streng reglementiert und müssen im Einklang mit dem Gesetz und den internationalen Übereinkommen stehen.

Die Aufgabe des Urheberrechts

Zusammengefasst schafft das Urheberrecht ein Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen der Urheber und der Allgemeinheit, indem es den Schutz kreativer Werke fördert und gleichzeitig bestimmte Nutzungen im öffentlichen Interesse zulässt. Es ist ein komplexes und nuanciertes Rechtsgebiet, das sowohl die kulturelle Entwicklung fördert als auch die Rechte der Kreativen schützt.

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