Markenrecht
und Lizenzrecht

Von der Markenanmeldung bis zum geschäftlichen Erfolg

Eine Marke ist mehr als nur ein Name oder ein Logo - sie ist eine bedeutende Investition und ein wertvoller Bestandteil Ihres Unternehmens. Sie unterscheidet Sie von Ihren Mitbewerbern, spiegelt Ihre Unternehmensphilosophie wider und stärkt die Loyalität Ihrer Kunden. In Franchisebetrieben ist der Markenschutz für Sie als Franchisegeber/Masterfranchisenehmer schier unerlässlich. Siehe hierzu Franchiserecht.

Doch wie schützen Sie Ihre Marke?
Unser Leistungsportfolio im Markenrecht umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, um Ihre Marke zu sichern und Ihre Interessen zu wahren.

HIMMELREITHER ist Ihr Partner in allen markenrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Leistungen im Überblick:

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Markenanmeldungen: National, DPMA, EUIPO, WIPO

Wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Marke und melden diese für Sie an. Nachdem wir Ihr Geschäftskonzept verstanden haben, können wir Ihnen die richtige Art der Markenanmeldung empfehlen. Der erste Schritt zum Schutz Ihrer Marke ist die Anmeldung bei der jeweiligen Behörde.

Nationale Markenanmeldung

Sofern eine nationale Marke angemeldet werden soll, ist das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) der richtige Ansprechpartner.

EU-Marke

Soll eine Marke auf EU-Ebene geschützt werden, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) richtiger Adressat.

„Internationale Markenanmeldung“

Für internationale Markenanmeldungen ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig. Bei dieser Markenschutzvariante werden einzelne Staaten ausgewählt, in denen Markenschutz beantragt wird.

HIMMELREITHER: Unser erfahrenes Team übernimmt für Sie die Markenanmeldung, indem wir Ihnen helfen, Ihre Marke korrekt zu klassifizieren und alles geben, damit die Markeneintragung gelingt.

Markenrecherche

Vor der Anmeldung einer Marke kann es durchaus wichtig sein, eine sorgfältige Markenrecherche durchzuführen. Wir identifizieren mögliche Konflikte und Ähnlichkeiten mit bestehenden Marken, um Risiken zu minimieren und Ihnen eine sichere Anmeldung zu ermöglichen.
Hierdurch wird das Abmahnrisiko durch Inhaber ähnlicher oder identischer Marken minimiert, wodurch Sie erhebliche Kosten, die durch die Abmahnung entstehen können, wie insbesondere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten, vermeiden.

HIMMELREITHER: Wir prüfen Ihre Marke auf Kollisionsmarken und geben eine rechtlich fundierte Einschätzung ab, wie hoch ein eventuelles Abmahnrisiko ist.
Alternativ empfehlen wir Ihnen Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, eine umfassende relative Markenschutzüberprüfung vorzunehmen.

Markenschutz und Monitoring, Widerspruchsverfahren

Nach der Anmeldung Ihrer Marke empfiehlt sich die strategische Beratung zum Schutz (-Erhalt) Ihrer Marke. Die Überwachung von Markenregistern und die Erkennung potenzieller Verletzungen Ihrer Markenrechte, das sog. Monitoring, stehen hierbei im Vordergrund. Das Markenrecht ist komplex und erfordert eine sorgfältige Navigation. Ohne die regelmäßige Überwachung Ihrer Marke könnten Sie möglicherweise Ihren Markenschutz verlieren. Wenn eine neue Marke, die Ihrer ähnlich ist, eingetragen wird, haben Sie nur eine kurze Frist, um ein Widerspruchsverfahren hiergegen einzuleiten. Andernfalls müssen Sie möglicherweise auf ein zeitaufwendiges und kostspieliges Löschungsverfahren zurückgreifen oder Löschungsklage erheben.

Markenverteidigung aktiv – Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage

Sollte Ihre Marke unberechtigterweise von Dritten verwendet werden, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Ihr Markenrecht effektiv zu verteidigen. Ihre hierfür entstehenden Kosten werden wir regelmäßig als erstattbare Kosten bei der Gegenseite geltend machen.

Markenverteidigung passiv

Wir verteidigen Sie gegen Abmahnungen und Forderungen nach Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz. In jedem Fall empfiehlt es sich, nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Die oftmals als „Muster“ von der Abmahnkanzlei beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sollte IN KEINEM FALL abgegeben werden, da sich hier regelmäßig unnötige Schuldanerkenntnisse o.ä. befinden, die nicht notwendig sind, um eine gesetzlich ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben.

Strategische Beratung im Markenrecht - Lizenzvereinbarung

Neben den oben genannten Dienstleistungen bietet unser Team auch strategische Beratung für Unternehmen an, die ihre Marke aufbauen oder erweitern möchten. Dies kann die Entwicklung einer umfassenden Markenstrategie, die Beratung zur Markenpositionierung und die Unterstützung bei der Ausarbeitung von Lizenzvereinbarungen umfassen.
Mit der Lizenzierung Ihrer Marke lässt sich ein lukratives Geschäftsmodell aufbauen. Wasserdichte Lizenzverträge sind dabei unerlässlich und das „A“ und „O“ eines erfolgreichen Lizenzgeschäftes.

Markenschutz Verlängerung

Der Schutz, der aus Ihrer eingetragenen Marke hervorgeht, ist zeitlich begrenzt. Nach der Eintragung Ihrer Marke bspw. beim DPMA ist diese für einen Zeitraum von zehn Jahren geschützt. Sie können den Schutz jedoch verlängern, indem Sie rechtzeitig eine Verlängerungsgebühr entrichten.

HIMMELREITHER: Wir überwachen Ihre Fristen und informieren Sie rechtzeitig, wenn Ihr Markenschutzrecht auszulaufen droht.
Erwarten Sie mehr von Ihrer Anwaltskanzlei.
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