E-Commerce und PayPal-Bezahlmethoden
Auch Sie wollen die Dienste des Zahlungsdienstleisters PayPal in Ihren E-Commerce-Shop einbinden und wünschen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten? Wirtschaftlich betrachtet dürfte das eine gute Idee sein. Aber Achtung, hier lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gilt.
Wettbewerbsvorteil?
Unternehmen, die PayPal als Bezahlmethode in ihren Online-Shops anbieten, machen potenziellen Kunden den Einkauf oftmals leichter. Denn PayPal - was übrigens wörtlich übersetzt "Bezahl-Kumpel" bedeutet, hat sich auch im deutschen E-Commerce gut etabliert. Eine große Zahl von Webshop-Kunden haben auf ihrem Handy oder im PC PayPal hinterlegt und machen Gebrauch von der "Ein-Click-Zahlung" anstatt mühselig Kreditkarteninformationen oder Kontodaten bei jedem neuen Kauf rauszusuchen und einzutippen. Dabei unterliegt das Gros der deutschen Gesellschaft einem - zugegebenermaßen zu vernachlässigendem Irrtum. So hat sich in den Kosmos des hiesigen "Engleutsch" die Aussprache ˈpeɪpal, also mit einem langen "a", anstelle von ˈpeɪpæl, also mit einem "ä" in der zweiten Silbe, eingeschlichen.
Interessanter aber als Aussprache und Lautschrift sind aus rechtlicher Sicht die Hürden, die zu nehmen sind, sofern man Nutzen von PayPal machen will.
A "Comprehensive Legal Opinion" - ein qualifiziertes Gutachten
PayPal fordert von Ihnen als Unternehmer eine sog. "Comprehensive Legal Opinion from a reputable law firm", also ein qualifiziertes (umfangreiches) Rechtsgutachten - natürlich alles auf Englisch! Viele Anbieter von sensiblen Produkten, wie Zigarren, Zigaretten, E-Shishas, Alkohol oder anderen Lastern haben bislang den Gang zum Anwalt gescheut und vielleicht außer Acht gelassen, dass dieser Schritt ein großer Investitions-Sprung sein kann. Wie aber soll dieses Gutachten aussehen und was soll es enthalten? Und warum wird dies überhaupt gefordert?
PayPal - Schutz vor rechtlichen Konflikten
Es ist davon auszugehen, dass sich PayPal in rechtlicher Hinsicht absichern will. Denn bei juristisch sensiblen Verkäufen, wie insbesondere bei Tabakerzeugnissen und Alkohol, aber auch bei Kaffee, Feuerzeugen und Nachfüllpackungen von Gas oder Benzin, sind natürlich einerseits die Jugend und das Rechtsgut "Gesundheit" zu schützen. Andererseits rufen Webshops, die Zigaretten, Zigarren, Schnaps und Kaffee, etc. verkaufen regelmäßig Behörden die ohnehin in diesen Bereichen alarmierten Behörden auf den Plan. Bei Verstoß gegen geltendes Recht, insbesondere EU-Verordnungen, drohen empfindliche Bußgelder und sonstige rechtliche Konsequenzen.
Als Zahlungsabwickler wird PayPal "Teil" des Geschäfts und bietet dadurch Angriffsfläche. Um jegliche Bedenken im Keim zu ersticken, können die gewünschten Gutachten ihren besonderen Part liefern.
Compliance, Abmahnungen und Bußgelder
Der Verantwortliche eines Webshops, regelmäßig die natürliche oder juristische Person, die aus dem verpflichtenden (!) Impressum hervorgeht, hat dafür zu Sorgen, dass sein Unternehmen - natürlich auch unabhängig von PayPal oder anderen Bezahldienstleistern - das geltende Recht einhält. Je nach Angebotspalette kann dies eine echte Herausforderung darstellen, da sensible Produkte zahlrechen deutschen und "EU-Gesetzen" unterliegen.
Um PayPal nutzen zu können und im Einklang mit Recht und Gesetz zu stehen, genügt es indes nicht, dass eine entsprechende Rechtsanwaltskanzlei die einschlägigen Gesetzbücher und Verordnungen zitiert. Vielmehr ist der Finger tief in die Wunde zu legen und sämtliche Rechtsvorschriften sind bis ins Mark zu erläutern. Überdies hat ein Abgleich zwischen den gesetzlichen Verpflichtungen und dem tatsächlichem Geschäftsgebaren des Unternehmers zu erfolgen. Der Unternehmer hat in diesem Zuge seine geschäftlichen Aktivitäten zu prüfen und ggf. den Ausarbeitungen des Gutachtens anzupassen.
Die mit der Erstellung der Gutachten verbundenen Kosten und Mühen sind indes nicht Schall und Rauch. Tatsächlich führen sie idealerweise zu einem geschäftlichen "Handshake" mit PayPal und gleichzeitig zu einer Vermeidung von kostspieligen Abmahnungen und behördlichen Bußgeldern.
HIMMELREITHER löst Ihr Problem
Gern beraten wir Sie bei Ihrem Vorhaben und erstellen für Sie die nötigen Rechtstexte, damit auch Sie in den auserwählten Kreis der "PayPal-Anbieter" gelangen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 - 669 632 0
oder via Mail über mail@himmelreither.de und lassen Sie sich von uns beraten, so wie dies bereits viele tun!
Ihr Dr. Herwin Henseler