„Nicht-Abmahnung“ durch die SoundGuardian GmbH
Synchronisationsrechte, Tonaufnahmerechte und andere "Musikrechte"
Auch in der Folgezeit ist eine Vielzahl von Schreiben der SoundGuardian GmbH aus Frankfurt zu verzeichnen, in denen die Adressaten dem Vorwurf unterliegen, unberechtigterweise Tonaufnahmen auf geschäftlichen Social Media Kanälen, wie insbesondere auf TikTok und/oder Instagram, genutzt zu haben. Aber was sind eigentlich Tonaufnahme- und Synchronisationsrechte?
Die Sound Guardian GmbH ist in ihren Schreiben jedenfalls darauf bedacht, die Inanspruchgenommenen nicht etwa "abzumahnen". Dies würde regelmäßig auch Unterlassungsansprüche sowie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und hätte regelmäßig wohl durch einen Rechtsanwalt zu erfolgen.
Die Rechte an einem einzigen Musikwerk sind regelmäßig vielfältig. Neben dem klassischen Urheberrecht (an der Komposition und einem etwaigen Songtext) können an einem Musikwerk Leistungsschutzrechte der Interpreten sowie der Tonträgerhersteller, entstehen. Die Verbreitung von Musik in eigenen Videos erfordert überdies regelmäßig das mechanische Vervielfältigungsrecht, das es zu erwerben gilt.
Nachlizenzierungsvorschlag zu Tausenden von Euro
In ihren Schreiben bietet die SoundGuardian eine Nachlizensierung an und verlangt dafür Summen von mehreren Tausend Euro pro Musikstück. Wurden mehrere Tonaufnahmen unlizenziert genutzt, kann der Nachlizenzierungsbetrag schnell fünfstellige Höhen vor dem Komma erreichen.
Wer ist betroffen?
Die Gruppe der Betroffenen durchzieht mittlerweile sämtliche Branchen: Wir betreuen bspw. Schlüsseldienste, Kosmetikdienstleister sowie Unternehmen, die der Hochzeitsbranche angegliedert sind. Sie alle haben drei Dinge gemeinsam, nämlich a) ein Unternehmenskonto auf einer einschlägigen Social-Media-Plattform, b) Musik für ein eigenes Video verwendet, und c) das nahezu identische Schreiben von SoundGuardian.
Vorsicht bei ungeprüfter Zahlung!
Wer das Schreiben von SoundGuardian das erste Mal liest, dürfte nervös werden. Aber Achtung, wer hier vorschnell zum Hörer greift oder unter dem im Schreiben angegebenen Link eine Nachlizenzierungsvereinbarung abschließt, verbaut sich eine regelmäßig sinnvolle anwaltliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Die Prüfung lohnt sich bereits vor dem Hintergrund, dass SoundGuardian regelmäßig scheinbar nicht sämtliche Rechte an dem jeweiligen Musikwerk innehat. Wie oben erwähnt, bestehen zahlreiche Rechte an einem Musikwerk. SoundGuardian reklamiert für sich, Inhaber von Tonaufnahmerechten zu sein. Ob dies überhaupt zutreffend ist, sollte anwaltlich geklärt werden.
Was können Sie tun?
HIMMELREITHER beschäftigt sich derzeit bereits mit zahlreichen Verfahren gegen die SoundGuardian GmbH und berät auch Sie tatkräftig und individuell im richtigen Umgang mit einem Nachlizenzierungsschreiben.
Kontaktieren Sie uns einfach direkt per Telefon unter 0221 669 632 0 oder per Mail über mail@himmelreither.de. Selbst kurzfristige Fristen können wir für Sie gewahrt bekommen.
Ihr HIMMELREITHER Team!