Essex Musikvertrieb GmbH fordert Lizenzgebühren
Berechtigungsanfrage durch die Kanzlei Mathé
Sie haben Post von der Essex Musikvertrieb GmbH erhalten? Der Vorwurf: Musiknutzung auf Social Media ohne Lizenz? Dann geht es Ihnen, wie vielen, denen die Kanzlei Mathé im Auftrag des Musikverlags Urheberrechtsverstöße vorwirft.
Das erste Anschreiben der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei erweckt zunächst den Eindruck einer "harmlosen" Berechtigungsanfrage. Schon hier ist Vorsicht geboten, da andernfalls unvermittelt das "kostspielige" Zweitschreiben folgt.
Wenn Sie keine ordnungsgemäße Lizenz für die monierte Musiknutzung vorlegen können, folgen Inanspruchnahmen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Sind die Lizenzforderungen berechtigt? Ist jede Musiknutzung eine Urheberrechtsverletzung?
Ob die Forderungen auf Zahlung eines Lizenzschadens dem Grunde nach berechtigt sind, hängt vor allem davon ab, zu welchem Zweck Sie die geschützte Musik genutzt haben. Eine rein private Wiedergabe eines Musiktitels ist insbesondere in Folge einer "Vervielfältigung" rechtlich auch nicht ganz unproblematisch. Hierauf kommt es dem Essex Musikvertrieb aber nicht an.
Anders sieht es häufig bei der gewerblichen Nutzung der Musik aus, bspw. durch Wiedergabe/Vervielfältigung in einem gewerblichen Social-Media-Profil.
Ob Sie wirklich zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet sind, richtet sich nach § 97 UrhG und natürlich den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
Das Urheberrecht entsteht immer bei dem Urheber selbst. Urheber kann zum Beispiel der Komponist, der Songwriter oder der Produzent sein. In der Musikbranche übertragen die Künstler regelmäßig zu Zwecken der Vermarktung Nutzungs- und Verwertungsrechte an einen Verlag. In diesem Rahmen kann auch das Recht übertragen werden, Abmahnungen wegen unberechtigter Musiknutzung auszusprechen und Unterlassungs- Schadensersatz- und ggf. Auskunftsansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.
Ein Verlag, wie bspw. Sony Music, Universal oder Warner Music, aber auch die Musical Comedy Productions Inc., kann dann direkt gegen vermeintliche Rechtsverletzer vorgehen und diese anwaltlich in Anspruch nehmen. In manchen Fällen wird auch das Recht eingeräumt, Unterlizenzen bspw. an Subverleger zu vergeben.
Die Essex Musikvertrieb GmbH tritt hier als ein solcher Subverleger auf.
Wer ist die Essex Musikvertrieb GmbH?
Die Essex Musikvertrieb GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und befasst sich nach dem Inhalt der eigenen Satzung unter anderem mit dem „Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs.“
Abmahnung oder nicht?
Handelt es sich nun bei dem Schreiben der Kanzlei Mathé um eine Abmahnung? Die Essex Musikvertrieb GmbH betont jedenfalls, dass es sich nicht um eine Abmahnung handelt. Bei einer Abmahnung werden jedenfalls regelmäßig die Kosten der Abmahnung erstattet verlangt. Dies ist bei den Schreiben der Kanzlei Mathé jedenfalls aktuell nicht der Fall. Allein die Abmahnkosten können schnell im vierstelligen Bereich liegen, während die erhobenen Lizenzforderungen oftmals i.H. vieler Tausend Euro beansprucht werden.
Wie hoch ist der Schaden wirklich?
Eine herkömmliche und rechtlich zugelassene Methode, Lizenzschäden für Urheberrechtsverletzungen zu berechnen, ist die sog. Lizenzanalogie. Das bedeutet, dass der Berechtigte einen Betrag verlangen kann, den der unberchtigte Nutzer der Musik am Markt für eine ordnungsgemäße Lizensierung bezahlt hätte. Um die Höhe eines gerichtlich geltend gemachten Lizenzschadens überprüfen zu können, ziehen die Gerichte die Erfahrungsregeln des Verbandes Deutscher Musikverleger („DMV“) heran. Doch Vorsicht: Die Leitlinien sind nur Orientierungshilfen und ersetzen nicht die detaillierte Prüfung des Einzelfalles.
Was ist zu tun?
Bewahren Sie Ruhe und beantworten Sie die Schreiben der Gegenseite mit bedacht. Im Idealfall kontaktieren Sie zuvor einen Rechtsanwalt. Wir empfehlen, grundsätzlich auch keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Konsultation abzugeben, sollte diese einmal gefordert werden.
Herr Dr. Henseler hat bereits Tausende von Urheberrechtsfällen bearbeitet und kann auch Ihnen mit seiner Expertise zur Seite stehen.
Melden Sie sich gerne direkt per Telefon unter 0221 669 632 0
oder per E-Mail an: mail@himmelreiter.de
Ihr HIMMELREITHER Team
