7.3.2024

Tiffany und die Abmahnung - U-Lock Schmuck abmahnbar?

Abmahnung von Bird and Bird für Tiffany

Die Anwaltssozietät Bird & Bird LLP mahnt für Tiffany & Co. ab, weil angebliche Nachahmungen einer Halskette und/oder eines Armbands aus der HardWear-Kollektion vorliegen sollen. Tiffany, der nach eigenen Angaben weltbekannte Produzent von feinem Schmuck, Silberwaren und anderen Luxusgütern mit Hauptsitz in New York, gegründet 1837, dürfte spätestens seit dem „Hollywood-Klassiker“ mit Audrey Hepburn und George Peppard, „Breakfast at Tiffany’s“ – zu Deutsch: „Frühstück bei Tiffany“ – aus dem Jahr 1961 bekannt sein. 

Die abgemahnten Ketten oder Armbänder anderer Schmuck- und Juwelier-Unternehmen sollen eine Verwechslungsgefahr begründen und zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) führen. Tiffany & Co. ist bemüht, neben Unterlassungsansprüchen auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Verwechslungsgefahr – wann liegt sie vor? 

Ob in einem solchen Streit wirklich eine Verwechslungsgefahr vorliegt oder nicht, obliegt in jedem Einzelfall dem erkennenden Gericht. 

Nach Auffassung des EuGH liegt eine Verwechslungsgefahr jedenfalls regelmäßig dann vor, „wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben könnten, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.“

Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, entscheiden die Gerichte anhand folgender drei Kriterien

  • Zeichenähnlichkeit
  • Produktähnlichkeit
  • Kennzeichnungskraft der älteren Marke

Relevant für den obigen Fall ist das Kriterium der Produktähnlichkeit.

Wann sind Produkte ähnlich?

Die Ähnlichkeit kann anhand verschiedener Kriterien beurteilt werden:

  • Beschaffenheit
  • Regelmäßige betriebliche Herkunft
  • Regelmäßige Vertriebs- und Erbringungsart
  • Verwendungszweck und Nutzung
  • Funktionelle Zusammenhänge

Der Katalog ist allerdings nicht abschließend, weil immer auch der Einzelfall von entscheidender Bedeutung ist.

Inhalt und Forderung der Abmahnung von Bird & Bird 

Die angegriffenen Ketten anderer Unternehmen sollen eine Nachahmung der Halskette oder des Arbands aus der HardWear-Kollektion von Tiffany darstellen, was einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb begründen soll – so der Vorwurf von Bird and Bird. Tiffany & Co. begründet die Abmahnung mit der Bekanntheit des Unternehmens und einem ausgebauten Werbekonzept der HardWear-Kette. Dies würde sich der Abmahnempfänger, also der Verletzer, zu eigen machen. Zudem würden die Halsketten eine große Produktähnlichkeit wegen verschiedener ähnlicher Merkmale aufweisen. 

Unterlassungsverpflichtungserklärung (Muster) und Schuldanerkenntnis

Es empfiehlt sich, die beiliegende Unterlassungserklärung nicht abzugeben, da diese in dem uns bekannten Fall deutlich weitergefasst ist, als rechtlich erforderlich. So beinhaltet diese beispielsweise Schuldanerkenntnisse und hohe Zahlungsverpflichtungen. Einmal abgegeben, kommt man hier nicht mehr unproblematisch raus. 

Im Fall der Zuwiderhandlung drohen einem dann 10.000 EUR Vertragsstrafen und mehr. 

Das können Sie bei einer Abmahnung tun!

Sie haben eine Abmahnung von Bird&Bird oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten?  Zudem fordert man von Ihnen die Abgabe einer fristgerechten Unterlassungserklärung und die Zahlung immenser Beträge?

Sollten Sie auch von einer derartigen Abmahnung – egal ob von Tiffany oder einem anderen Unternehmen – betroffen sein, bleiben Sie ruhig! Es empfiehlt sich, keine leichtfertigen Auskünfte zu erteilen oder Schuldanerkenntnisse – mündlich oder schriftlich – abzugeben!

HIMMELREITHER praktiziert seit Jahren unter anderem im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. In diesen Bereichen beraten und unterstützen wir produzierende Unternehmen, Dienstleister und Kreative. Wir bieten eine professionelle, ganz persönliche und individuelle Beratung.

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